FSME - benachbarter Bereich als Risikogebiet ausgewiesen

Schwarmstedt/Celle. Der zur Samtgemeinde Schwarmstedt benachbarte Kreis Celle ist als FSME Risikogebiet ausgewiesen worden. Vom Land Niedersachsen heißt es hierzu:

FSME in Niedersachsen: Landkreis Celle als zweites Risikogebiet ausgewiesen

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die Risikogebiete 2025 für die durch Zecken übertragene FSME-Erkrankung (Frühsommer-Meningoenzephalitis) in Deutschland bekannt gegeben. In Niedersachsen wurde mit dem Landkreis Celle das zweite Risikogebiet ausgewiesen, nachdem dort seit 2020 neun FSME-Fälle registriert worden sind. Ein Landkreis wird dann vom RKI zum Risikogebiet ernannt, wenn über einen längeren Zeitraum betrachtet FSMEFälle auftreten, bei denen die Infektion am Wohnort erfolgt ist. Seit 2019 ist außerdem der Landkreis Emsland in Niedersachsen als Risikogebiet eingestuft.

„Eine FSME-Erkrankung kann mit schweren Folgen für die Betroffenen verbunden sein. Ich empfehle allen Menschen, die in einem Risikogebiet wohnen oder dort einen Aufenthalt in der Natur planen, sich rechtzeitig impfen zu lassen“, betont Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi. „Die Ausweisung eines weiteren Risikogebietes in Niedersachsen zeigt, dass die Situation fortlaufend neu bewertet werden muss.

Voraussetzung dafür ist ein leistungsstarker öffentlicher Gesundheitsdienst.“

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) und die örtlichen Gesundheitsämter beobachten die Entwicklung der FSME in Niedersachsen seit Jahren sehr genau und recherchieren, wo Infektionen erfolgt sein könnten. Das NLGA leistet hierbei Unterstützung bei den Ermittlungen unter anderem durch die Bereitstellung eines Fragebogens, die entsprechende Labordiagnostik und ggf. die Sammlung und Untersuchung von Zecken.

„Durch milde Winter sind Zecken mittlerweile ganzjährig aktiv“, erläutert Dr. Fabian Feil, Präsident des NLGA. „Hier sehen wir ganz deutlich die Auswirkungen der Klimakrise. Wir gehen davon aus, dass FSME-Fälle zukünftig auch im Norden vermehrt auftreten werden und müssen daher die weitere Entwicklung genau beobachten. Da es keine spezifischen antiviralen Medikamente gibt, mit denen sich eine FSME-Erkrankung behandeln lässt, kommt der Impfung eine besondere Bedeutung zu.“

Mit der Ausweisung als Risikogebiet ist eine FSME-Impfempfehlung durch die Ständige Impfkommission am RKI (STIKO) verbunden. Diese richtet sich an alle Personen, die in einem FSME-Risikogebiet mit Zecken in Kontakt kommen könnten und somit ein erhöhtes Risiko für Zeckenstiche haben. Nach zwei FSME-Impfungen besteht eine Schutzwirkung, die allerdings nur etwa ein Jahr anhält. Um den Impfschutz zu komplettieren, ist eine dritte Impfung notwendig, die fünf bis zwölf Monate nach der zweiten Impfung fällig ist. Der Impfschutz hält je nach Alter danach mindestens für drei Jahre an.

„Die Impfung bietet einen sicheren Schutz, aber neben der FSME kann man sich durch einen Zeckenstich auch mit einer Borreliose infizieren, gegen die man sich nicht durch eine Impfung schützen kann“, sagt Carsten Bauer, leitender Amtsarzt des Gesundheitsamtes

Celle. „Daher sollte man sich nach einem Aufenthalt im Freien unabhängig von einer FSMEImpfung immer nach Zecken absuchen und diese schnell entfernen. Die Borrelien werden erst einige Stunden nach dem Stich übertragen.“

Mit diesen Vorsorgemaßnahmen kann man sich vor einem Zeckenstich bzw. vor einer Infektion schützen:

Beim Aufenthalt in Wald und Flur sollte den Körper bedeckende helle Kleidung (auf der man Zecken gut erkennen kann) und festes Schuhwerk getragen werden. Befestigte Wege sollten möglichst nicht verlassen werden, da Zecken vermehrt auf Wiesen und im Unterholz vorkommen.
Zeckenabweisende Hautschutzmittel sollten eingesetzt werden, bieten aber keinen hundertprozentigen Schutz vor Zeckenstichen.
Kinder sollten nach dem Spielen / Aufenthalt in Wald und Wiese gründlich nach Zecken abgesucht werden. Das gilt natürlich auch für Erwachsene, wenn sie sich in entsprechender Umgebung aufgehalten haben. Zecken bevorzugen dünne und warme Hautstellen. Deshalb sollte an den Armen, in den Kniekehlen, am Hals und Kopf sowie im Schritt gründlich nach Zecken gesucht werden.
Haustiere sollten inzwischen ganzjährig ein Zeckenschutzpräparat erhalten. Trotzdem ist es sinnvoll, die Tiere nach Spaziergängen immer zu kontrollieren, da umherwandernde und noch nicht angesaugte Zecken bei engem Kontakt auf den Menschen übergehen können.
Die Entfernung der Zecke kann mit den Fingerspitzen oder einem Hilfsmittel wie einer Pinzette oder einem anderen geeigneten Zeckenentferner (z. B. Zeckenkarte, -zange, schlinge) geschehen. Dabei sollte die Zecke dicht an der Hautstelle, an der sie sich festgesaugt hat, gefasst und dann vorsichtig herausgezogen werden, ohne sie zu zerquetschen. Anschließend sollte die Stichstelle möglichst desinfiziert werden.

Weitere Informationen sind im Internet zu finden: www.rki.de (Epidemiologisches Bulletin des RKI Nr. 9/2025) www.nlga.niedersachsen.de

 

 

   
29.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.02.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 13.12.2012 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

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27.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-07-bau-wegDie nächste Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Dienstag, den 04.07.2023, um 18:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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22.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, den 29.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Buchholzer Kirchweg 1, Mehrzweckhalle Buchholz statt.

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20.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 28.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-oeeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am Dienstag, den 27.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 26.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 OT Suderbruch, Zum Schießstand 5, Dorfgemeinschaftshaus statt.

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13.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 21.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Hotel Heide-Kröpke statt.

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12.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 19.06.2023, um 19:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, "Restaurant Balland's" statt.

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05.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-schoeffen Der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Verden (Aller) und das Amtsgericht Walsrode gefasst.

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23.05.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-05-ratDie nächste Sitzung des Samtgemeinderates findet am Mittwoch, den 31.05.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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